Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält eine Grenzgängerregelung, die vorsieht, dass Grenzgänger ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegen, auch wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird diese Grenzgängerregelung mit 1.1.2024 wesentlich geändert. Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.
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